Alarmaufschaltung in Köln, NRW & bundesweit
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Antworten ohne Fachchinesisch

Häufige Fragen zur Alarmaufschaltung.

Eine Alarmaufschaltung verbindet Ihre Gefahrenmeldeanlage mit einer Alarmempfangsstelle und einem vorher festgelegten Ablauf. Hier finden Sie direkte Antworten zu Technik, Maßnahmen, Polizei, Alarmverfolgung und Kosten.

01

Was ist eine Alarmaufschaltung?

Eine Alarmaufschaltung verbindet Ihre Gefahrenmeldeanlage mit einer ständig besetzten Alarmempfangsstelle. Dort werden Meldungen eindeutig Ihrem Objekt zugeordnet und nach dem vorher vereinbarten Maßnahmenplan bearbeitet.

02

Was ist der Unterschied zwischen Alarmaufschaltung und Alarmverfolgung?

Die Aufschaltung umfasst die technische Übertragung und organisierte Bearbeitung eines Signals. Die Alarmverfolgung ist die zusätzlich vereinbarte personelle Kontrolle am Objekt durch einen Interventionsdienst.

Alarmverfolgung im Detail →
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Wird bei jedem Alarm sofort die Polizei gerufen?

Nein. Die Reaktion richtet sich nach Meldungsart, Verifikation und Maßnahmenplan. Direkte Anschlüsse an Polizei oder Feuerwehr sind Sonderfälle mit eigenen technischen, organisatorischen und behördlichen Voraussetzungen.

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Kann meine vorhandene Alarmanlage weitergenutzt werden?

Häufig ja. Entscheidend sind Hersteller, Modell, Übertragungseinrichtung, Protokoll, Firmware und die gewünschten Maßnahmen. Diese Angaben werden vor der Aufschaltung geprüft.

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Was ist der Unterschied zwischen AWAG und AWUG?

Ein AWAG übermittelt typischerweise eine Sprach- oder Textinformation. Ein AWUG sendet codierte, objekt- und ereignisbezogene Meldungen über ein Protokoll, sodass verschiedene Alarmarten und Zustände unterschieden werden können.

AWAG und AWUG vergleichen →
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Was passiert bei Internet- oder Stromausfall?

Das hängt vom geplanten Sicherungskonzept ab. Überwachte Verbindungen und eine passende Notstromversorgung können Ausfälle erkennen; je nach Risiko kann ein technisch unabhängiger zweiter Übertragungsweg sinnvoll oder gefordert sein.

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Ist Alarmverfolgung automatisch enthalten?

Nein. Alarmverfolgung, Einsatzbereitschaft und Schlüsselverwahrung sind optionale Leistungen. Bereitschafts-, Einrichtungs- und Einsatzkosten ergeben sich aus dem konkreten Angebot und den aktuellen Preislisten.

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Was kostet eine Alarmaufschaltung?

Die Kosten hängen von Übertragungsart, Zahl der Alarmkriterien, Vertragslaufzeit, Objekt und Zusatzleistungen ab. Maßgeblich sind das individuelle Angebot sowie die aktuell im SecuConCept-Downloadbereich veröffentlichten Preislisten und AGB.

Aktuelle Preislisten ansehen →
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Wie schnell ist der Interventionsdienst vor Ort?

Die tatsächliche Anfahrt hängt von Standort, Verkehr, Tageszeit, Verfügbarkeit und der vertraglich vereinbarten Reaktionsstruktur ab. Eine belastbare Aussage erfolgt nach objektbezogener Prüfung.

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Was ist bei Brand- und Rauchmeldungen zu beachten?

Technische Brand- oder Rauchmeldungen können je nach System bearbeitet werden. Eine bauordnungsrechtlich geforderte Brandmeldeanlage mit Feuerwehranschaltung folgt jedoch besonderen örtlichen Anschlussbedingungen und ist nicht Teil der normalen AWUG-Preislisten-Aufschaltung.

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Brauche ich einen Internetanschluss?

Das hängt von der technischen Lösung ab. Viele aktuelle Systeme nutzen IP. Mobilfunk kann je nach Planung als zusätzlicher oder alternativer Weg vorgesehen werden.

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Was steht im Maßnahmenplan?

Er enthält Alarmkriterien, Kontaktreihenfolge, Zeitfenster, Verifikationsverfahren, Interventionsregeln, Zugänge und Sondermaßnahmen. Er ist die verbindliche Grundlage der Alarmbearbeitung.

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Muss ich einen Schlüssel hinterlegen?

Nicht zwingend. Eine sichere Schlüsselverwahrung kann sinnvoll sein, wenn eine Innenkontrolle oder das Rückstellen der Anlage ohne eine vor Ort eintreffende Kontaktperson möglich sein soll.

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Kann Video zur Alarmprüfung genutzt werden?

Ja, wenn Kameraanlage, Übertragung, Zugriff und Datenschutz dafür geeignet und abgestimmt sind. Der zulässige Zugriff und die Nutzung werden vorab festgelegt.

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Was hilft gegen Fehlalarme?

Fachgerechte Planung, regelmäßige Instandhaltung, geschulte Bedienung und passende Verifikationsverfahren reduzieren Fehlalarme. Einsätze können auch bei einem Fehlalarm kostenpflichtig sein.

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Können mehrere Standorte einheitlich betreut werden?

Ja. Einheitliche Grundstandards lassen sich mit objektspezifischen Maßnahmenplänen verbinden. Verfügbarkeit, Technik und Intervention werden für jeden Standort geprüft.

Persönliche Prüfung

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Beschreiben Sie Objekt und Bedarf im Bestellportal oder sprechen Sie direkt mit SecuConCept. Technische Angaben dürfen noch unbekannt sein.

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